Sozialversicherung in der Land- und Forstwirtschaft:

NEU im Internet: SVB-Beitragsrechner

Als neue Serviceleistung für ihre Mitglieder bietet die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ein Beitragsberechnungs-Programm (Excel) im Internet an:

Hier gehts zum Beitragsrechner .......

 
Beitragsgrundlage vom Einheitswert

 

Beitragsgrundlage nach dem BSVG ist im Regelfall der Versicherungswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes, welcher vom Einheitswert der bewirtschafteten land(forst)wirtschaftlichen Flächen abgeleitet wird.

Der Bildung des Versicherungswertes sind folgende
Einheitswerte zugrunde zu legen:
 

  • Bei Führung eines land(forst)wirtschaftlichen
    Betriebes
    :
    der Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Vermögens.
  • Bei Führung mehrerer land(forst)wirtschaftlicher
    Betriebe:
    die Summe der Einheitswerte aller Betriebe.

  • Bei Miteigentum eines auf gemeinsame Rechnung und Gefahr geführten
    land(forst)wirtschaftlichen Betriebes
    :
    der anteilige Einheitswert.
    Führen Ehepartner oder eingetragene Partner einen im Miteigentum stehenden
    Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, erfolgt keine Teilung des
    Einheitswertes. Für jeden (Ehe-)Partner ist jeweils die Hälfte der für den
    Betrieb ermittelten Beitragsgrundlage (= Versicherungswert)
    heranzuziehen.

  • Bei Führung des Betriebes durch Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
    sofern es sich um keine reine Miteigentümergemeinschaft handelt:
    der im Verhältnis der Anzahl der Gesellschafter geteilte Einheitswert. Bei (Ehe-)Partnern gilt die oben angeführte Regelung.
     
  • Bei Verpachtung einer land(forst)wirtschaftlichen Fläche :
    ein um den anteilsmäßigen Ertragswert der verpachteten Fläche verminderter Einheitswert.
     
  • Bei Zupachtung einer land(forst)wirtschaftlichen Fläche :
    der um ein Drittel verringerte anteilsmäßige Ertragswert der gepachteten Fläche.
    Wenn ein Ehepartner vom anderen Ehepartner bzw. eingetragene Partner voneinander, oder wenn Kinder (Enkel-, Wahl-, Stief-, Schwiegerkinder) und Eltern (Groß-, Wahl-, Stief-, Schwiegereltern) voneinander pachten, ist dem Pächter der volle Ertragswert anzurechnen.

 

  • Bei Erwerb oder Veräußerung einer land(forst)wirtschaftlichen
    Fläche
    (Übertragung von Eigentumsanteilen an einer
    solchen):
    ein um den anteilsmäßigen Ertragswert dieser Fläche (des Eigentumsanteiles) erhöhter bzw. verminderter Einheitswert.


Zur Info:
 
Besitzt bzw. bewirtschaftet der Betriebsführer (Betriebs- und Wohnsitz in Österreich) land(forst)wirtschaftliche Flächen im EWR-Ausland , so werden diese für die Beitragsberechnung ebenfalls herangezogen .

Die Summe der Einheitswerte ist auf volle hundert Euro abzurunden.

Änderungen des Einheitswertes auf Grund von Verpachtung, Zupachtung, Erwerb oder Veräußerung von land(forst)wirtschaftlichen Flächen werden mit dem ersten Tag des Kalendermonates wirksam, der der Änderung folgt.

Sonstige Änderungen des Einheitswertes werden mit dem ersten Tag des Kalendervierteljahres wirksam, das der Zustellung des Bescheides der Finanzbehörde erster Instanz folgt.

Der Versicherungswert wird sodann mit bestimmten Prozentsätzen vom Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes errechnet.

Diese Prozentsätze werden jährlich angepasst. Siehe dazu unter "Beitragstabelle - Erläuterungen" (Punkt 2 Einkommensfaktoren).


Beitragstabellen

Die vom Einheitswert des Betriebes abgeleitete Beitragsgrundlage können Sie in der sogenannten Beitragstabelle nachlesen.

Beachten Sie jedoch, dass diese Beitragstabelle nur dann Gültigkeit hat, wenn die Beitragsberechnung nach dem Pauschalsystems, d.h. unter Berücksichtigung des Einheitswertes, erfolgt.

Erfolgt die Beitragsberechnung nach den im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften, oder sind weitere betriebliche Tätigkeiten zu berücksichtigen, kann die Beitragstabelle nicht herangezogen werden.

 

Einkünfte, die im Einheitswert nicht berücksichtigt sind

 

Für nicht im Einheitswert berücksichtigte Einkünfte (zB gewerbliche Tierhaltung) ist die Beitragsgrundlage aus den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften, zuzüglich den im Beitragsjahr vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen zu berechnen.

Zusätzliche Informationen zur Berechung der Beiträge zur bäuerlichen Sozialversicherung finden Sie in der Broschüre "Das bäuerliche Beitragswesen im Überblick", welche Sie kostenlos bei der SVB bestellen oder weiter unten downloaden können:
 

Beitragstabellen ab Juli 2013:

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Erläuterungen zu den Beitragstabellen
Beitragstabelle_07_2013_Erläuterungen.pd
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Beitragstabelle alleineige Betriebsführung
Beitragstabelle_07_2013_Tabelle A allein
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Beitragstabelle gemeinsame Betriebsführung durch Ehegatten
Beitragstabelle_07_2013_Tabelle B gemein
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Beitragstabelle Kind und Schwiegerkind
Beitragstabelle_2013_Tabelle C Kind und
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Beitragstabelle erfolgte Betriebsübergabe
Beitragstabelle_2013_Tabelle D nach Über
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Monatliche SV-Beiträge 1. Halbjahr 2013 (Überblick)

Einheitswert

 

Beitragsgrundlage

 

25,55 % SV-Beitrag

 

ab 1.500,- bis

2.200

 

713,77 (KV u. UV) 386,80 (PV)

 

130,05

 

4.000

 

713,77 (KV u. UV) 696,83 (PV)

 

179,65

 

5.000

 

871,04

 

222,55

 

10.000

 

1.791,68

 

457,77

 

15.000

 

2.369,35

 

605,37

 

20.000

 

2.810,91

 

718,19

 

25.000

3.178,93

 

812,22

 

30.000

 

3.438,63

 

878,57

 

40.000

 

3.931,41

 

1.004,48

 

50.000

 

4.236,52

 

1.082,43

 

60.000

 

4.514,77

 

1.153,52

 

84.000

 

5.180,00

 

1.323,49

 

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Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert
Broschüre Landwirtschaftskammer OÖ, Jänner 2014
Beitragsgrundlage_nach_dem_Einheitswert_
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Aktuelle Werte 2014
Broschüre Landwirtschaftskammer OÖ
Aktuelle_Werte_2014.pdf
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Broschüren:

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Die bäuerliche Pensionsversicherung
Bauernbund-Broschüre vom 27.1.2014
27.01.2014.pdf
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Bäuerliches Beitragswesen im Überblick (7. Auflage, Stand: April 2014)
Alles rund um das bäuerliche Beitragswesen findet sich übersichtlich in dieser Broschüre.
Beitragswesen_im_Ueberblick.pdf
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Die Beitragsgrundlagenoption (6. Auflage, Stand: 2013)
In dieser Broschüre finden Sie Informationen zu den Themen:
•Die Beitragsgrundlagenoption im bäuerlichen Sozialrecht
•Bildung der Beitragsgrundlage
•Beitragssatz
•steuerliche Auswirkungen der Beitragsgrundlagenoption
•Gewinnermittlungsarten
1018143_Beitragsgrundlagenoption.pdf
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Nebentätigkeiten: Kommunaldienstleistungen ... (Stand: Mai 2013)
•Kommunaldienstleistungen
•Fuhrwerksdienste
•Vermieten und Einstellen von Reittieren
987939_Nebentätigkeiten Kommunaldienstle
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Nebentätigkeiten: Persönliche Dienstleistungen für ... (Stand: Mai 2013)
•Persönliche Dienstleistungen für andere land(forst)wirtschaftliche Betriebe (mit oder ohne Betriebsmittel)
•Betriebshelfer
•Holzakkordant
•Vermietung land- und forstwirtschaftlicher Betriebsmittel
987954_Nebentätigkeiten Persönliche Dien
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Nebentätigkeiten: Be- und Verarbeitung ... (Stand: April 2016)
•Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte
•Buschenschank
•Almausschank
•Privatzimmervermietung in der spezifischen Form des Urlaubes am Bauernhof
Nebentaetigkeiten_Be-_und_Verarbeitung.p
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Nebentätigkeiten: Tätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung ... (Stand: Mai 2013)
•Tätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung der land(forst)wirtschaftlichen Produktion
•Tätigkeiten als land- und forstwirtschaftlicher Sachverständiger
•Sonstige Tätigkeiten (Tätigkeiten im eingeschränkten Umfang, sonstige Tätigkeiten)
•Nebentätigkeiten gemäß § 5 Landarbeitsgesetz (LAG)
987952_Nebentätigkeiten Qualitätssicheru
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Sie können obige (und andere) Broschüren auch auf der Homepage der Sozialversicherung der Bauern in Papierform kostenlos bestellen: link ...

Betriebliche Vorsorge auch für Land- und Forstwirte

Land- und Forswirte können seit 1.1.2008 optional in die betrieblliche Selbstständigenvorsorge einzahlen. Die Beiträge machen 1,53% der Beitragsgrundlage in der BSVG aus.

 

Die an die betriebliche Vorsorgekasse bezahlten Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (Steuerersparnis bis zu 50%). Die Auszahlung von Bezügen als Einmalbetrag aus der Selbständigungenvorsorge wird, wie auch bei der Auszahlung an Dienstnehmer ("Abfertigung neu") mit 6 % besteuert. Wird der Betrag an eine dafür vorgesehene Institution (z.B. Pensionszusatzversicherung) übertragen und in der Folge als laufende Rente ausbezahlt, ist die Rente steuerfrei.

 

Das Modell der Vorsorgekasse ist umso günstiger, je höher der Gewinn und der damit verbundene Grenzsteuersatz (0 bis 50 %). Hinzu kommt eine durch die Veranlagung der einbezahlten Beträge durch die Vorsorgekasse erzielte Rendite. Landwirte, die aufgrund der Höhe des Einheitswertes nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können keinen Steuerspareffekt erzielen. Bei ihnen verbleibt nur die erzielte Rendite der Vorsorgekasse.

Änderungen in der Sozialversicherung durch das Sparpaket 2012:

  •  Erhöhung des Pensionsversicherungsbeitrages:

              auf 16,0 %     ab 1.7.2012

              auf 16,5 %     ab 1.7.2013

              auf 17,0 %     ab 1.7.2015

  •  Kontogutschriftsmodell
  •  Höhere Abschläge bei der Korridorpension:   5,1% p.a.
  •  Erhöhung der Anspruchsvoraussetzungen bei der Korridorpension auf 

             40 Jahre  (bisher 37,5 Jahre)

  • Anhebung Tätigkeitsschutz (Berufsschutzalter) von 57 auf 60 Lebensjahre:

              ab 1.1.2013   58. Lebensjahr

              ab 1.1.2015   59. Lebensjahr

              ab 1.1.2016   60. Lebensjahr

  • Anhebung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung bei der Beitragsgrundlagenoption auf € 694,33 p.m. ab 1.7.2012; € 713,77 ab 2013.
  • Weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges bei Ausgleichszulagenbeziehern:

             ab 1.7.2015 um 2 % auf 13 % des jeweiligen

             Ausgleichszulagenrichtsatzes