Diese Steuerinformationen können alle Steuerpflichtige (Arbeitnehmer, Pensionisten, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Vermieter) betreffen.
Es schrieb der Steuerzahler: "Sehr geehrter Herr Finanzbeamter, meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung, und macht ständig Sonderausgaben. Ich möchte sie gern absetzen. Sagen Sie mir bitte wie und wo..."
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