Aktuelle Informationen und Überblicke:

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Überblick Steuer- und sozialrechtliche Werte für die Land- und Forstwirtschaft 2016
Bauernbund-Broschüre
Veraenderliche_Werte_2016.pdf
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Überblick Steuer- und sozialrechtliche Werte für die Land- und Forstwirtschaft 2015
Bauernbund-Broschüre
Veraenderliche_Werte_2015.pdf
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Überblick Steuer- und sozialrechtliche Werte für die Land- und Forstwirtschaft 2014
Bauernbund-Broschüre
14.02.2014.pdf
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Überblick Steuer- und sozialrechtliche Werte für die Land- und Forstwirtschaft 2013
Bauernbund-Broschüre
VeraenderlicheWerte_2013_01.pdf
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Einkommensteuerrichtlinien, Randziffer 5001 bis 5188, Stand 24.7.2013
zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft § 21 EStG
ESTR 2000 RZ 5001_5188 24.7.2013.pdf
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Entwurf Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015
Die im Entwurf zum Wartungserlass enthaltenen Anpassungen erfolgten u.a. aufgrund der neuen LuF-PauschVO 2015.
EStR-Wartung-2015-Begutachtungsentwurf.p
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Anhang zum Entwurf Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015
Steuerliche Behandlung der Entschädigungen für die Einräumung von Leitungsrechten bei ober- und unterirdischen Leitungen
EStR-Wartungserlass_2015_Anhang_Leitungs
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Beilage Bauernjournal Mai 2013
Was ändert sich, was bleibt?
Steuerliche Gewinnermittlung Land- und F
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Pauschalierungsverordnung 2015, Artikel im Bauernjournal Juli 2013
Mit 2015 kommen die neuen Einheitswerte zur Anwendung
Pauschalierungsverordnung 2015 Bauernjou
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Steuerrecht - wichtige Änderungen für die Landwirtschaft
Artikel von Dr. Karl Penninger, in "Der Bauer" vom 9.10.2013
Steuerrecht -wichtige Änderungen für die
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Änderungen bei der Umsatzsteueroption
Artikel von Dr. Karl Penninger, in "Der Bauer" vom 6.11.2013
Änderungen bei der Umsatzsteueroption.pd
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Vollpauschalierung
Steuerinformationen für Land- und Forstwirte

 

 

Datenübermittlung durch die AMA und die SVB an die Finanzbehörden

 

Nach § 80 BewG hat die Agrarmarkt Austria (AMA) folgende Daten automationsunterstützt in strukturierter Form den Abgabenbehörden des Bundes bis zum 15.03. jeden Jahres (erstmalig 2013) zu übermitteln:
  • Daten zur Identifizierung des Bewirtschafters, die Sozialversicherungsnummer sowie die Betriebsanschrift
  • Daten über den Bestand, die Jahresproduktion und die Betriebsformen im Tiersektor des abgelaufenen Jahres
  • Daten über die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im abgelaufenen Jahr, insbesondere Flächenausmaße von Obst- und Sonderkulturen sowie gärtnerisch und baumschulmäßig genutzten Flächen und
  • Erhebungsmerkmale der inneren und äußeren Verkehrslage des Berghöfekatasters.

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hat jährlich bis zum 31.01. (erstmalig 2013) die Daten zur Identifizierung des Bewirtschafters einschließlich Sozialversicherungsnummer, Einheitswertaktenzeichen des Betriebes sowie Flächenausmaße von Zu- und Verpachtungen (einschließlich der betroffenen Einheitswertaktenzeichen) jeweils nach Nutzungen getrennt zu übermitteln.