Sie haben Vermietungs- oder Verpachtungseinkünfte.
Ich ermittle für Sie in Form einer Überschussrechnung den Überschuss oder Verlust nach Steuerrecht unter Beachtung der Liebhaberei-Kriterien, erstelle die Anlagenbuchhaltung und die
Steuererklärungen unter Berücksichtigung von allen möglichen Freibeträgen.